EGK Faultürme

Verantwortung Klärwerk

Um natürliche Kreisläufe nicht zu stören, führen wir, durch unsere Prozesse, ausschließlich gereinigte Abwässer dem natürlichen Wasserkreislauf zu.

Wasserreinigung

Bis zu einem gewissen Grad kann sich die Natur selbst helfen: Durch biologische und chemische Prozesse reinigen sich Gewässer teilweise von allein. Gelangen jedoch zu viele Nährstoffe wie Stickstoff oder Phosphor in Seen, Flüsse oder Bäche, wird es kritisch: Algen wachsen stärker, der Sauerstoffgehalt im Wasser sinkt, und es setzen Faulprozesse ein. Das Gewässer „kippt um“ – und das riecht man. Deshalb darf heute nur gereinigtes Abwasser in den natürlichen Wasserkreislauf zurückgeleitet werden. Gebrauchtes Wasser so zu reinigen, dass es wieder in ein Gewässer eingeleitet werden darf, ist ein aufwendiger Prozess – und genau das ist unser Job im Klärwerk.

Welche Anforderungen das gereinigte Abwasser erfüllen muss, regeln das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und die Abwasserverordnung (AbwV). Die konkreten Grenzwerte für unser Klärwerk sind in unserer wasserrechtlichen Erlaubnis festgelegt – und die müssen in jedem Fall eingehalten werden.

Wie weit wir darunter liegen, zeigen unsere Ablaufwerte aus 2025: Beim CSB, einem Maß für die organische Verschmutzung, lagen wir bei 18 Milligramm pro Liter – der Grenzwert liegt bei 60. Beim Stickstoff waren es 1,4 mg/l (Grenzwert 13), beim Phosphor 0,1 mg/l (Grenzwert 0,8). Dafür haben wir in den vergangenen Jahren in unsere Technik investiert und unsere Abläufe optimiert.

Damit das jeden Tag klappt, kontrollieren wir das Abwasser engmaschig: Die Kolleginnen und Kollegen im Klärwerk prüfen täglich die wichtigsten Wasserwerte auf Auffälligkeiten. Zusätzlich untersucht unser betriebseigenes Labor eine Vielzahl von Stoffen und Verbindungen – je nach Anforderung online, täglich oder wöchentlich.

Ablaufwerte

Vergleich der Jahresmittelwerte von 2025 mit den Mindestanforderungen der Abwasserverordnung.

Vergleich der Jahresmittelwerte von 2025 mit den Mindestanforderungen der Abwasserverordnung.
EinheitGrenzwerte AbwV*ÜberwachungswerteJahresmittelwerte 2025
CSB*mg/l603018
BSB5***mg/l10101,7
Anorg. Stickstoff, ges.mg/l1351,4
Phosphor ges.mg/l0,80,40,1
AOX****mg/l0,10,10,027
Cadmiummg/l0,0050,005< 0,001
Quecksilbermg/l0,0010,001< 0,0001
Chrommg/l0,050,05< 0,002
Nickelmg/l0,050,050,004
Bleimg/l0,0020,050,002
Kupfermg/l0,10,1< 0,01

*AbwV Abwasserverordnung
**CSB Chemischer Sauerstoffbedarf
***BSB5 Biologischer Sauerstoffbedarf nach 5 Tagen
****AOX Adsorbierbare organische Halogenide

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