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Positivkatalog/Annahmekatalog 

02 Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei sowie der Herstellung und Verarbeitung von Nahrungsmitteln
02 01 Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei
02 01 01 Schlämme von Wasch- und Reinigungsvorgängen
02 01 02 Abfälle aus tierischem Gewebe
02 01 03 Abfälle aus pflanzlichem Gewebe
02 01 04 Kunststoffabfälle (ohne Verpackungen)
02 01 99 Abfälle a.n.g.
02 02 Abfälle aus der Zubereitung und Verarbeitung von Fleisch, Fisch und anderen Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs
02 02 02 Abfälle aus tierischem Gewebe
02 02 03 für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe
02 02 04 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
02 02 99 Abfälle a.n.g.
02 03 Abfälle aus der Zubereitung und Verarbeitung von Obst, Gemüse, Getreide, Speiseölen, Kakao, Kaffee und Tabak, aus der Konservenherstellung, der Herstellung von Hefe- und Hefeextrakt sowie der Zubereitung und Fermentierung von Melasse
02 03 01 Schlämme aus Wasch-, Reinigungs-, Schäl-, Zentrifugier- und Abtrennprozessen
02 03 04 für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe
02 03 99 Abfälle a.n.g.
02 05 Abfälle aus der Milchverarbeitung
02 05 01 für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe
02 05 99 Abfälle a.n.g.
02 06 Abfälle aus der Herstellung von Back- und Süßwaren
02 06 01 für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe
02 07 Abfälle aus der Herstellung von alkoholischen und alkoholfreien Getränken (ohne Kaffee, Tee und Kakao)
02 07 01 Abfälle aus der Wäsche, Reinigung und mechanischen Zerkleinerungen des Rohmaterials
02 07 02 Abfälle aus der Alkoholdestillation
02 07 04 für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe
02 07 99 Abfälle a.n.g.
03 Abfälle aus der Holzbearbeitung und der Herstellung von Platten, Möbeln, Zellstoffen, Papier und Pappe
03 01 Abfälle aus der Holzbearbeitung und der Herstellung von Platten und Möbeln
03 01 01 Rinden und Korkabfälle
03 01 04* Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere, die gefährliche Stoffe enthalten
03 01 05 Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen
03 01 99 Abfälle a.n.g.
03 03 Abfälle aus der Herstellung und Verarbeitung von Zellstoff, Papier, Karton und Pappe
03 03 01 Rinden- und Holzabfälle
03 03 05 De-inking-Schlämme aus dem Papierrecycling
03 03 07 mechanisch abgetrennte Abfälle aus der Auflösung von Papier- und Pappabfällen
03 03 08 Abfälle aus dem Sortieren von Papier und Pappe für das Recycling
03 03 10 Faserabfälle, Faser-, Füller- und Überzugsschlämme aus der mechanischen Abtrennung
03 03 11 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 03 10 fallen
03 03 99 Abfälle a.n.g.
04 Abfälle aus der Leder-, Pelz- und Textilindustrie
04 01 Abfälle aus der Leder- und Pelzindustrie
04 01 01 Fleischabschabungen und Häuteabfälle
04 01 06 chromhaltige Schlämme, insbesondere aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
04 01 08 chromhaltige Abfälle aus gegerbtem Leder (Abschnitte, Schleifstaub, Falzspäne)
04 01 09 Abfälle aus der Zurichtung und dem Finish
04 01 99 Abfälle a.n.g.
04 02 Abfälle aus der Textilindustrie
04 02 09 Abfälle aus Verbundmaterialien (imprägnierte Textilien, Elastomer, Plastomer)
04 02 10 organische Stoffe aus Naturstoffen (z. B. Fette, Wachse)
04 02 16* Farbstoffe und Pigmente, die gefährliche Stoffe enthalten
04 02 17 Farbstoffe und Pigmente mit Ausnahme derjenigen, die unter 04 02 16 fallen
04 02 21 Abfälle aus unbehandelten Textilfasern
04 02 22 Abfälle aus verarbeiteten Textilfasern
04 02 99 Abfälle a.n.g.
05 Abfälle aus der Erdölraffination, Erdgasreinigung und Kohlepyrolyse
05 01 Abfälle aus der Erdölraffination
05 01 15* gebrauchte Filtertone
05 06 Abfälle aus der Kohlepyrolyse
05 06 99 Abfälle a.n.g.
06 Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen
06 13 Abfälle aus anorganischen chemischen Prozessen a.n.g.
06 13 02* gebrauchte Aktivkohle (außer 06 07 02)
06 13 99 Abfälle a.n.g.
07 Abfälle aus organisch-chemischen Prozessen
07 01 Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) organischer Grundchemikalien
07 01 08* andere Reaktions- und Destillationsrückstände
07 01 10* andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien
07 01 99 Abfälle a.n.g.
07 02 Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Kunststoffen, synthetischem Gummi und Kunstfasern
07 02 08* andere Reaktions- und Destillationsrückstände
07 02 10* andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien
07 02 13 Kunststoffabfälle
07 02 17 siliconhaltige Abfälle, andere als die in 07 02 16 genannten
07 02 99 Abfälle a.n.g.
07 03 Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von organischen Farbstoffen und Pigmenten (außer 06 11)
07 03 10* andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien
07 03 99 Abfälle a.n.g.
07 04 Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von organischen Pflanzenschutzmitteln (außer 02 01 08 und 02 01 09), Holzschutzmitteln (außer 03 02) und anderen Bioziden
07 04 10* andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien
07 05 Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Pharmazeutika
07 05 10* andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien
07 05 99 Abfälle a.n.g.
07 06 Abfälle aus Herstellung, Zubereitung und Anwendung (HZVA) von Fetten, Schmierstoffen, Seifen, Waschmitteln, Desinfektionsmitteln und Körperpflegemitteln
07 06 08* andere Reaktions- und Destillationsrückstände
07 06 10* andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien
07 06 99 Abfälle a.n.g.
07 07 Abfälle aus Herstellung, Zubereitung und Anwendung (HZVA) von Feinchemikalien und Chemikalien a.n.g.
07 07 10* andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien
07 07 99 Abfälle a.n.g.
08 Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Beschichtungen (Farben, Lacken, Email), Klebstoffen, Dichtmassen und Druckfarben
08 01 Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) und Entfernung von Farben und Lacken
08 01 11* Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten; hier nur ausgehärtete Farb- und Lackabfälle
08 01 12 Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 11 fallen
08 01 14 Farb- und Lackschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 13 fallen
08 01 17* Abfälle aus der Farb- und Lackentfernung, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten, hier: keine halogenierten Lösemittel
08 01 18 Abfälle aus der Farb- und Lackentfernung mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 17 fallen
08 01 21* Farb- und Lackentfernerabfälle
08 01 99 Abfälle a.n.g.
08 02 Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung HZVA anderer Beschichtungen (einschließlich keramischer Werkstoffe)
08 02 01 Abfälle von Beschichtungspulver
08 03 Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Druckfarben
08 03 12* Druckfarbenabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
08 03 13 Druckfarbenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 03 12 fallen
08 03 14* Druckfarbenschlämme, die gefährliche Stoffe enthalten, hier: keine halogenierten Lösemittel
08 03 15 Druckfarbenschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 03 14 fallen
08 03 17* Tonerabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
08 03 18 Tonerabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 03 17 fallen
08 04 Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Klebstoffen und Dichtmassen (einschließlich wasserabweisender Materialien)
08 04 09* Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten; hier nur ausgehärtete Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die keine gefährliche Stoffe enthalten
08 04 10 Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 09 fallen
09 Abfälle aus der fotografischen Industrie
09 01 Abfälle aus der fotografischen Industrie
09 01 07 Filme und fotografische Papiere, die Silber oder Silberverbindungen enthalten
09 01 08 Filme und fotografische Papiere, die kein Silber und keine Silberverbindungen enthalten
10 Abfälle aus thermischen Prozessen
10 03 Abfälle aus der thermischen Aluminium-Metallurgie
10 03 02 Anodenschrott
10 03 17* teerhaltige Abfälle aus der Anodenherstellung
10 03 18 Abfälle aus der Anodenherstellung die Kohlenstoffe enthalten mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 17 fallen
11 Abfälle aus der chemischen Oberflächenbearbeitung und Beschichtung von Metallen und anderen Werkstoffen
11 01 Abfälle aus der chemischen Oberflächenbearbeitung und Beschichtung von Metallen und anderenWerkstoffen (z. B. Galvanik, Verzinkung, Beizen, Ätzen, Phosphatieren, alkalisches Entfetten und Anodisierung)
11 01 16* gesättigte oder verbrauchte Ionenaustauscherharze
11 02 Abfälle aus Prozessen der Nichteisen-Hydrometallurgie
11 02 03 Abfälle aus der Herstellung von Anoden für wässrige elektrolytische Prozesse
12 Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der physikalischen und mechanischen Oberflächenbearbeitung von Metallen und Kunststoffen
12 01 Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der physikalischen und mechanischen Oberflächenbearbeitung von Metallen und Kunststoffen
12 01 05 Kunststoffspäne und -drehspäne
12 01 12* gebrauchte Wachse und Fette
12 01 14* Bearbeitungsschlämme, die gefährliche Stoffe enthalten
12 01 15 Bearbeitungsschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter 12 01 14 fallen
12 01 18* ölhaltige Metallschlämme (Schleif-, Hon- und Läppschlämme)
12 01 20* gebrauchte Hon- und Schleifmittel, die gefährliche Stoffe enthalten
12 01 21 gebrauchte Hon- und Schleifmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 12 01 20 fallen
12 01 99 Abfälle a.n.g.
13 Ölabfälle und Abfälle aus flüssigen Brennstoffen (außer Speiseöle und Ölabfälle, die unter die Kapitel 05, 12 und 19 fallen)
13 02 Abfälle von Maschinen-, Getriebe- und Schmierölen
13 02 06* synthetische Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle
13 02 07* biologisch leicht abbaubare Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle
13 02 08* andere Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle
13 05 Inhalte von Öl-/Wasserabscheidern
13 05 01* feste Abfälle aus Sandfanganlagen und Öl-/Wasserabscheidern
13 05 08* Abfallgemische aus Sandfanganlagen und Öl-/Wasserabscheidern
15 Verpackungsabfall, Aufsaugmassen, Wischtücher, Filtermaterialien und Schutzkleidung (a.n.g.)
15 01 Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle)
15 01 01 Verpackungen aus Papier und Pappe
15 01 02 Verpackungen aus Kunststoff
15 01 03 Verpackungen aus Holz
15 01 04 Verpackungen aus Metall
15 01 05 Verbundverpackung
15 01 06 gemischte Verpackungen
15 01 09 Verpackungen aus Textilien
15 01 10* Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
15 02 Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung
15 02 02* Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a. n. g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
15 02 03 Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung mit Ausnahme derjenigen, die unter 15 02 02 fallen
16 Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind
16 01 Altfahrzeuge verschiedener Verkehrsträger (einschließlich mobiler Maschinen) und Abfälle aus der Demontage von Altfahrzeugen sowie der Fahrzeugwartung (außer 13, 14, 16 06 und 16 08)
16 01 03 Altreifen
16 01 07* Ölfilter
16 01 19 Kunststoffe
16 01 21* gefährliche Bauteile mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 01 07 bis 16 01 11, 16 01 13 und 16 01 14 fallen
16 01 22 Bauteile a.n.g.
16 02 Abfälle aus elektrischen und elektronischen Geräten
16 02 13* gefährliche Bestandteile (2) enthaltende gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09 bis 16 02 12 fallen
16 02 14 gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09 bis 16 02 13 fallen
16 02 16 aus gebrauchten Geräten entfernte Bestandteile mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 15 fallen
17 Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten)
17 02 Holz, Glas und Kunststoff
17 02 01 Holz
17 02 03 Kunststoff
17 02 04* Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
17 03 Bitumengemische, Kohlenteer und teerhaltige Produkte
17 03 02 Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01 fallen
17 03 02 Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01 fallen; hier kein Asphalt
17 03 03* Kohlenteer und teerhaltige Produkte
17 05 Boden (einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten), Steine und Baggergut
17 05 03* Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten
17 05 05* Baggergut, das gefährliche Stoffen enthält
17 05 06 Baggergut mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 05 05 fällt
17 06 Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe
17 06 03* anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält
17 06 04 Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 06 01 und 17 06 03 fällt
17 09 Sonstige Bau- und Abbruchabfälle
17 09 02* Bau- und Abbruchabfälle, die PCB enthalten (z. B. PCB-haltige Dichtungsmassen, PCB-haltige Bodenbeläge auf Harzbasis, PCB-haltige Isolierverglasungen, PCB-haltige Kondensatoren); hier nur Holz, Glas und Kunststoff
17 09 03* sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten; hier nur Holz, Glas und Kunststoff
17 09 04 gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 fallen
18 Abfälle aus der humanmedizinischen oder tierärztlichen Versorgung und Forschung (ohne Küchen- und Restaurantabfälle, die nicht aus der unmittelbaren Krankenpflege stammen)
18 01 Abfälle aus der Geburtshilfe, Diagnose, Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten beim Menschen
18 01 01 spitze oder scharfe Gegenstände (außer 18 01 03)
18 01 04 Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen
gestellt werden (z. B. Wund- und Gipsverbände, Wäsche, Einwegkleidung, Windeln)
18 01 06* Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten
18 01 07 Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 01 06 fallen
18 01 09 Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 01 08 fallen
18 02 Abfälle aus Forschung, Diagnose, Krankenbehandlung und Vorsorge bei Tieren
18 02 01 spitze oder scharfe Gegenstände mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 02 02 fallen
18 02 03 Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden
18 02 05* Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten
18 02 06 Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 02 05 fallen
19 Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen sowie der Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch und Wasser für industrielle Zwecke
19 05 Abfälle aus der aeroben Behandlung von festen Abfällen
19 05 03 nicht spezifikationsgerechter Kompost
19 08 Abfälle aus Abwasserbehandlungsanlagen a.n.g.
19 08 01 Sieb- und Rechenrückstände
19 08 02 Sandfangrückstände
19 08 05 Schlämme aus der Behandlung von kommunalem Abwasser
19 08 06* gesättigte oder gebrauchte Ionenaustauscherharze
19 08 09* Fett- und Ölmischungen aus Ölabscheidern, die Speiseöle und -fette enthalten
19 08 10* Fett- und Ölmischungen aus Ölabscheidern mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 08 09 fallen
19 08 99 Abfälle a.n.g.
19 09 Abfälle aus der Zubereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch oder industriellem Brauchwasser
19 09 01 feste Abfälle aus der Erstfiltration und Siebrückstände
19 09 04 gebrauchte Aktivkohle
19 09 05 gesättigte oder gebrauchte Ionenaustauscherharze
19 11 Abfälle aus der Altölraffination
19 11 01* gebrauchte Filtertone
19 12 Abfälle aus der mechanischen Behandlung von Abfällen (z. B. Sortieren, Zerkleinern, Verdichten, Pelletieren) a. n. g.
19 12 01 Papier und Pappe
19 12 04 Kunststoff und Gummi
19 12 06* Holz, das gefährliche Stoffe enthält
19 12 07 Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 19 12 06 fällt
19 12 08 Textilien
19 12 10 brennbare Abfälle (Brennstoffe aus Abfällen)
19 12 11* sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen, die gefährliche Stoffe enthalten; hier nur die brennbare Fraktion
19 12 12 sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 12 11 fallen; hier nur die brennbare Fraktion
20 Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen), einschließlich getrennt gesammelter Fraktionen
20 01 Getrennt gesammelte Fraktionen (außer 15 01)
20 01 01 Papier und Pappe/Karton
20 01 08 biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle
20 01 10 Bekleidung
20 01 11 Textilien
20 01 25 Speiseöle und -fette
20 01 27* Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten
20 01 28 Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 27 fallen
20 01 32 Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 31 fallen
20 01 37* Holz, das gefährliche Stoffe enthält
20 01 38 Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 20 01 37 fällt
20 01 39 Kunststoffe
20 01 40 Metalle
20 02 Garten- und Parkabfälle (einschließlich Friedhofsabfälle)
20 02 01 kompostierbare Abfälle
20 02 03 andere nicht biologisch abbaubare Abfälle
20 03 Andere Siedlungsabfälle
20 03 01 gemischte Siedlungsabfälle
20 03 02 Marktabfälle
20 03 03 Straßenkehricht
20 03 06 Abfälle aus der Kanalreinigung
20 03 07 Sperrmüll
20 03 99 Siedlungsabfälle a. n. g.

 

*gefährliche (besonders überwachungsbedürftige) Abfälle

Von der Annahme zur Verbrennung sind alle Abfälle grundsätzlich ausgeschlossen, die nach ihrer Art oder Menge nicht zusammen mit den in Haushaltungen anfallenden Abfällen beseitigt werden können, wie:

 

  • Nicht brennbare Stoffe und Abfälle wie Erde, Bauschutt, Schnee, Eis, Steine, Sand, Schlamm, Asche, und Schlacke, soweit sie nicht mindestens in einem Verhältnis von 1:10 mit brennbaren Abfällen vermischt sind.
  • Menschliche und tierische Auswurfstoffe, Stalldung und Wundverbände, ekelerregende und übelriechende Stoffe, Tierkadaver, Gifte, soweit diese eine Gefahr für die Anlage oder deren Bedienungspersonal darstellen.
  • Flüssige oder leicht vergasende Stoffe der Gefahrenklasse AI und AII mit Flammpunkten unter 55 °C.
  • Stoffe, die wegen ihres hohen Säuregehaltes oder Gehaltes an Chemikalien die Müllverbrennungsanlage gefährden oder die Rauchgasemissionen ungünstig beeinflussen.
  • Leicht entzündbare, radioaktive oder explosive Stoffe oder Abfälle, z.B. Feuerwerkskörper, Munition und Karbidrückstände in nassem oder trockenem Zustand sowie Stoffe, die zu Selbstentzündung neigen.
  • Sperrgut jeder Art, das mit den vorhandenen Hilfsmitteln nicht zerkleinert werden kann.
  • Batterien, Akkumulatoren, Kühlgeräte, Elektronikschrott wie z.B. Radio, Fernseher, Computer