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Umweltschutz Klärwerk

Um das Gleichgewicht der Natur zu erhalten, führen wir, durch unsere Prozesse, ausschließlich gereinigte Abwässer dem natürlichen Wasserkreislauf zu.
EGK Klärschlammbehandlung Faultürme

Wasserreinigung

Bis zu einem gewissen Rahmen ist die Natur in der Lage, Abwässer durch biologische und chemische Prozesse selbst zu reinigen. Enthalten die Seen, Flüsse oder Bäche jedoch zu viele Nährstoffe, wie zum Beispiel Stickstoff oder Phosphor, hat das gravierende Auswirkungen auf das Gleichgewicht der Gewässer. Die Algenentwicklung nimmt zu und der Sauerstoffgehalt der Gewässer nimmt ab. Mit abnehmendem Sauerstoffgehalt kommen Faulungsprozesse in Gang. Die Gewässer sind „umgekippt“ und durch den schlechten Geruch erkennbar. Aus diesem Grund dürfen heute nur noch gereinigte Abwässer dem natürlichen Wasserkreislauf wieder zurückgeführt werden. Es ist ein sehr aufwendiger Prozess, gebrauchtes Wasser wieder annähernd in den ursprünglichen Zustand zu bringen.

Die verbindlichen Anforderungen an das gereinigte Abwasser sind im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) festgelegt. Dabei handelt sich lediglich um die Mindestanforderungen, die auf jeden Fall einzuhalten sind.

Durch die Investition in neue Techniken und durch die Optimierungen von Prozessabläufen ist es uns gelungen, in den letzten Jahren unterhalb der Mindestanforderungen des WHG zu liegen. Verschiedene Kontrollmechanismen garantieren die Einhaltung der Anforderungen. So untersuchen täglich die Mitarbeiter der Kläranlage die Klärbecken und Dosiereinrichtungen auf ihre Funktion und Auffälligkeiten. Zum anderen werden in unserem betriebseigenen Labor die Vielzahl an Verbindungen und Stoffen je nach den gestellten Anforderungen online, täglich oder wöchentlich untersucht.

Ablaufwerte

Vergleich der Jahresmittelwerte von 2023 mit den Mindestanforderungen der Abwasserverordnung.
Parameter Einheit Grenzwerte AbwV* Überwachungswerte Jahresmittelwerte 2023
CSB*
mg/l
60
30
21
BSB5***
mg/l
10
10
2,1
Anorg. Stickstoff, ges.
mg/l
13
5
1,2
Phosphor ges.
mg/l
0,8
0,4
0,2
AOX****
mg/l
0,1
0,1
0,039
Cadmium
mg/l
0,005
0,005
< 0,001
Quecksilber
mg/l
0,001
0,001
< 0,0001
Chrom
mg/l
0,05
0,05
< 0,002
Nickel
mg/l
0,05
0,05
<0,004
Blei
mg/l
0,05
0,05
< 0,002
Kupfer
mg/l
0,1
0,1
< 0,01

*AbwV Abwasserverordnung
**CSB Chemischer Sauerstoffbedarf
***BSB5 Biologischer Sauerstoffbedarf nach 5 Tagen
****AOX Adsorbierbare organische Halogenide